Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 16/43 wagen mit einem anderen Personenwagen nicht kreuzen. Die Begegnung von Personenwagen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen bzw. Lastwagen sei definitiv nicht ohne Ausweichstellen möglich. Die erneute Begehung vor Ort habe aber auch gezeigt, dass die Strasse trotz Fahrverbot rege genutzt werde und dass massiv grössere landwirtschaftliche Fahrzeuge verkehrten. Die ZZ.___strasse weise mehrere Kurven, Kuppen und Wannen auf. An diesen Stellen sei ein Ausweichen gänzlich unmöglich, womit eine hinreichende Erschliessung für die vorliegende Neuanlage nicht gegeben sei.