g) In der Folge überprüfte das Strasseninspektorat des Kantons St.Gallen die neuen Vorbringen der Rekursgegner 1 am 4. Juli 2019 vor Ort, verfasste dazu eine umfassende Fotodokumentation, zeichnete die aufgenommenen Stellen in einem Plan ein und setzte sich Punkt für Punkt mit den einzelnen Behauptungen auseinander. Mit Schreiben vom 9. Juli 2019 kommt es dabei zum Schluss, dass die Eingabe vom 7. Juni 2019 der Rekursgegner 1 keinen Nachweis für eine ausreichende Strassenbreite zum Kreuzen von Motorfahrzeugen bzw. Lastwagen und landwirtschaftlichen Fahrzeugen liefere. Es würden im Gegenteil verschiedene weitere Defizite aufgezeigt.