d) Die Rekurrenten 2 und 3 machen mit Eingabe vom 16. Mai 2019 geltend, dass die am Augenschein geäusserte Annahme, dass in der geplanten Anlage keine Fleischsuppe oder Geschmackverstärker vergärt würden, eine reine Mutmassung sei. Sodann müsse die vorhandene unterirdische Güllenleitung ebenfalls berücksichtigt werden, zumal die Rekurrenten 1 am Augenschein nicht ausgeschlossen habe, dass diese Leitung ebenfalls für die Biogasanlage mitbenutzt werde. Diese Nutzung verstosse aber gegen umweltschutzrechtliche Bestimmungen. Sodann habe sich vor Ort bestätigt, dass die ZZ.___strasse viel zu schmal sei und in absehbarer Zeit auch nicht ausgebaut werde.