c) Die Rekursgegner 1 nehmen mit Eingabe vom 8. Mai 2019 zum Augenscheinprotokoll vom 1. April 2019 Stellung und weisen darauf hin, dass die ZZ.___strasse auf 5 m ausparzelliert sei. Wenn diese Breite auch tatsächlich für den Verkehr freigehalten würde, wäre sogar das Kreuzen eines Personenwagens mit einem landwirtschaftlichen Fahrzeug möglich. Motorfahrzeuge dürften ohnehin nur 2,55 m breit sein und von den angenommenen 222 Fahrten pro Jahr seien ungefähr 188 Transporte mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen, die maximal 30 bis 40 km/h fahren würden. Eine allfällige Gefährdung durch die verbleibenden 34 Transporte mit Lastkraftwagen sei somit gering.