bb) Der Rechtsdienst des Departementes für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau protokollierte am 3. April 2019, dass der Vertreter des thurgauischen Tiefbauamtes seinem St.Galler Kollegen grundsätzlich zustimme. Auf der Thurgauer Seite seien die Strassenbreiten zwar nicht vermessen, auf Grund einer visuellen Prüfung im ThurGis beständen aber ebenfalls Anhaltspunkte, dass die ZZ.___strasse auch in Richtung W.___ teilweise zu schmal sei.