Konkret sei die Erschliessung der Biogasanlage auf Grund der einseitigen Ausrichtung der geplanten Grundstücksausfahrt vorrangig nach Westen über das St.Galler Hoheitsgebiet ausgerichtet. Tatsächlich könnten wegen der Höhenbeschränkung bei der SOB-Unterführung auf der Thurgauer Seite auf gut 3 m grössere Fahrzeuge nur von V.___ her zufahren. Auf dieser Seite sei die Strasse aber selbst für den Grundbegegnungsfall Personenwagen/Zweirad bei reduzierter Geschwindigkeit zu schmal und nötige Ausweichstellen fehlten.