Die neue Grundstückszufahrt sei zwar ebenfalls nur 3 m breit, auf Grund der konkreten Verhältnisse sei dies aber akzeptabel. Bezüglich der ZZ.___strasse sei unter dem Verhältnismässigkeitsaspekt vom Strassentyp "Verbindungsweg" auszugehen. Als solcher diene sie der Erschliessung von Weilern und einzelnen Gebäuden ausserhalb geschlossener Ortschaften (Ausbaugeschwindigkeit: Auslegung nur nach Fahrgeometrie; Anzahl Fahrstreifen: 1; Ausbaugrössen der Fahrstreifen: reduziert; Bankette: nicht befestigt; Abstellbuchten: als Ausweichstellen;