aa) Gemäss Protokoll der Rechtsabteilung des Baudepartementes St.Gallen vom 1. April 2019 hielt der Vertreter des St.Galler Strasseninspektorats vor Ort fest, dass die heute bestehende etwa 3 m breite Hofzufahrt auf Grund der verwinkelt angeordneten Gebäude, unübersichtlichen Stellen und verschiedenen Abzweigungen zu schmal sei. Es sei daher richtig, dass die Erschliessung der neuen Anlage über eine neue Zufahrt auf dem Gebiet des Kantons Thurgau geführt werde. Die neue Grundstückszufahrt sei zwar ebenfalls nur 3 m breit, auf Grund der konkreten Verhältnisse sei dies aber akzeptabel.