Eine Öffnung des Haselbachs sei nicht geplant. Aber selbst für den Fall, dass dies dereinst der Fall sein sollte, spreche nichts gegen die geplante Zufahrt. G. Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 13/43 a) Das Baudepartement des Kantons St.Gallen und das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau führten am 25. März 2019 in Anwesenheit der Verfahrensbeteiligten sowie der Vertreter der involvierten kantonalen Stellen gemeinsam einen Augenschein durch.