Für den eingedolten Teil des Haselbachs könne auf die Ausscheidung eines Gewässerraums verzichtet werden. Am 25. September 2018 nimmt das Thurgauer AFU nochmals Stellung und führt aus, dass bei ordnungsgemässem Betrieb mit keinen übermässigen Geruchsimmissionen zu rechnen sei. Die Anlage unterliege einer periodischen Kontrolle und somit sei es mitnichten an den Anwohnern, die Einhaltung der Vorschriften zu kontrollieren. Diese könnten jedoch eine Geruchsbeschwerde einreichen, worauf Geruchsmessungen durchgeführt und allenfalls weitere Massnahmen angeordnet würden. Eine Öffnung des Haselbachs sei nicht geplant.