d) Das AFU des Kantons Thurgau beantragte bereits am 25. Juni 2018 die Abweisung der Rekurse. In seiner Stellungnahme verweist es auf den grundsätzlichen Koordinationsbedarf mit dem Kanton St.Gallen, sowie darauf, dass für den Fall, dass das Bauvorhaben in das Grundwasser reichen und deshalb eine temporäre Grundwasserabsenkung und eine entsprechende Bewilligung nötig würde. Im Zusammenhang mit der temporären Güllenleitung erinnert es an die allgemeinen Sorgfaltspflichten. Für den eingedolten Teil des Haselbachs könne auf die Ausscheidung eines Gewässerraums verzichtet werden.