Die Lärmemissionen der Transportfahrten seien deshalb gering, weil täglich rund 150 Lastwagenfahrten notwendig wären, damit die geltenden Planungswerte in der Lärmempfindlichkeitsstufe III von 60 dB(A) erreicht würden. In Anbetracht der vorliegend äusserst geringen Anzahl Transportfahrten sei es somit unnötig, weitere Ausführungen zum Verkehrslärm anzustellen. Die rügenden Anwohner würden übersehen, dass sie in Bezug auf Geruchsimmissionen für ihre ausserhalb der Bauzone liegenden Wohnliegenschaften nicht denselben Schutz in Anspruch nehmen könnten wie für Liegenschaften in den Bauzonen.