c) Das AFU beantragt mit seiner Vernehmlassung vom 11. Dezember 2018 die Abweisung der Rekurse 2, 3 und 4. Den Antrag begründet es unter anderem damit, dass wegen der schlechten Durchlässigkeit der Deckschicht und deren Mächtigkeit mit einer Gefährdung des Grundwassers durch allfällig oberflächlich auslaufende Gülle kaum zu rechnen sei. Die Lärmemissionen der Transportfahrten seien deshalb gering, weil täglich rund 150 Lastwagenfahrten notwendig wären, damit die geltenden Planungswerte in der Lärmempfindlichkeitsstufe III von 60 dB(A) erreicht würden.