Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 12/43 spreche im Bereich der geplanten Zufahrt nicht den vor Ort festgestellten Fahrbahnrändern (Differenz ungefähr 1 m). Der effektive Strassenverlauf sei in den Plänen darzustellen und die geplante Grundstückszufahrt darauf auszurichten. Mit der geplanten Zufahrt verfüge das Grundstück Nr. 67 zukünftig über zwei Erschliessungen. Sogenannte Doppelerschliessungen seien aber zu vermeiden. Empfehlenswert sei, den Betriebs- und den lndividualverkehr zu trennen.