Die Sichtbermen seien grundsätzlich ab einer Höhe von 60 cm sicherzustellen und auch auf den Nachbargrundstücken rechtlich zu sichern. Die ZZ.___strasse müsse auf der gesamten Länge eine Mindestbreite von 3,5 m aufweisen. Die Engstellen (3,1 m bzw. 3,3 m) auf dem Gemeindegebiet V.___ müssten behoben werden. Der Grenzverlauf entlang der ZZ.___strasse ent-