b) Das TBA führt in seinem Mitbericht vom 26. Oktober 2018 aus, dass die Geometrie der Anbindung der geplanten Grundstückszufahrt an die ZZ.___strasse normgemäss und reglementskonform sei. Die Sichtweiten bei der geplanten Grundstückszufahrt seien auf Ausserortsverhältnisse anzupassen. Für den Beobachtungspunkt gelte ein Abstand von 5 m. Unter der Annahme, dass von Westen her eine Geschwindigkeit von 70 km/h gefahren werden könne, sei eine Sichtweite von 90 m einzuhalten. Von Osten her sei eine Sichtweite von 50 m einzuhalten (V = 50 km/h). Die Sichtbermen seien grundsätzlich ab einer Höhe von 60 cm sicherzustellen und auch auf den Nachbargrundstücken rechtlich zu sichern.