F. a) Der Verfahrensleiter fordert das AREG am 31. August 2018 zur Einreichung einer koordinierten Vernehmlassung auf. Dieses verzichtet mit Schreiben vom 21. Dezember 2018 darauf und reicht stattdessen einzig die zu ihren Handen erstellten Mitberichte des kantonalen Tiefbauamtes (TBA) und die Vernehmlassung des AFU ein.