Der Baubewilligungs- und Einspracheentscheid vom 24. April 2018 samt den damit eröffneten kantonalen Verfügungen (namentlich Raumplanungsrechtliche Teilverfügung AREG, 12.2.2018; Verfügung über Ge- wässer- und Umweltschutzmassnahmen AFU, 15.6.2017; Entscheid Amt für Umwelt AFU, 31.1.2018) sei vollumfänglich aufzuheben und es sei die Baubewilligung aufzuheben bzw. nicht zu erteilen; unter Kos- ten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Rekursgegner.