Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 10/43 gehen, dass diese Leitung auch für den Betrieb der Biogasanlage benutzt werde. Die strassenmässige Erschliessung sei deshalb nicht gegeben, weil die im UVB angenommenen Fahrtenanzahl zu tief und die in der Baubewilligung angenommene Strassenbreite zu breit angesetzt seien. Leerfahrten seien gar nicht berücksichtigt worden und die Strasse sei nicht wie vom AREG angenommen 5 m, sondern lediglich 3,1 m bis 4,2 m breit.