Sodann sei nicht sichergestellt, dass mehr als die Hälfte des Substrats von Landwirtschaftsbetrieben bezogen werde, die innerhalb eines Fahrradius von 15 km lägen. Die entsprechenden Voraussetzungen müssten aber bereits im Zeitpunkt der Bewilligung vorliegen und könnten nicht nachträglich mittels Auflage herbeigeführt werden. Die Anforderung, dass den Politischen Gemeinden Z.___ und X.___ Fahrtenrapporte zuzustellen seien, sei nicht justiziabel. Weder für das Überschreiten der zulässigen Fahrtendistanzen noch für das Fehlen der Rapporte seien Sanktionen vorgesehen. Auch die verfügten Auflagen die beschränkten Anlieferungszeiten betreffend seien nicht umsetz- und kontrollierbar.