Die verfügten Zeitfenster seien absolut ausreichend, um die mit dem UVB beantragten Fahrten durchführen zu können. Die verlangte Ausdehnung wecke vielmehr die begründete Befürchtung, dass die Rekurrenten 1 die Zulieferung von Biomasse über das im UVB enthaltene Maximalmass von 2'640 t hinaus ausdehnen wollten. Auch könnten die verfügten Blockzeiten ohne Aufwand kontrolliert werden, während dies mit der im Rekurs vorgeschlagenen Lösung absolut unmöglich sei. D. a) C.___ (im Folgenden Rekurrenten 2) erhoben am 9. Mai 2018 durch ihren Rechtsvertreter Rekurs gegen den Beschluss betreffend