c) Der Gemeinderat V.___ gibt mit Eingabe vom 2. Juli 2018 zu bedenken, dass die ZZ.___strasse nicht durchgehend 5 m breit sei, wovon in der Baubewilligung ausgegangen werde. Zudem werde das Fahrverbot auf ihrem Gemeindegebiet wenig beachtet, was von der Kantonspolizei auch kaum kontrolliert werde. Das Bedürfnis für die beantragte Ausweitung des Anlieferungs- und Transportzeitfensters sei nicht ausgewiesen. Ohnehin sei es zweifelhaft, ob die Biogasanlage mit der vorgesehenen Leistung überhaupt wirtschaftlich sein könne. Wie ein allfälliger Leistungsausbau insbesondere bezüglich der Zuund Weglieferung gehandhabt würde, sei ebenfalls unklar.