Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 8/43 d) F.___, beide W.___, (im Folgenden Rekursgegner 4) vertreten durch die Rechtsanwälte Dr. Kurt Steiner und Dr. Ursula Schmid, beide St.Gallen, lassen mit Eingabe vom 2. Juli 2018 ebenfalls die kostenpflichtige Abweisung des Rekurses 1 beantragen. Bei der Forderung, dass statt der erlaubten Blockzeiten von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr lediglich Verbotszeiten von 7.00 Uhr bis 8.00 Uhr, 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr und 16.15 Uhr bis 17.15 Uhr verfügt würden, werde übersehen, dass je nach Stundenplan nicht alle Schüler nur zu diesen Verbotszeiten auf dem Schulweg seien.