Im Bericht seien zudem insbesondere Leerfahrten nicht miteinberechnet und auch Teillieferungen sowie zusätzliche Abtransporte ausgeklammert worden. Die Rekurrenten 1 bezweckten mit ihrem Antrag, dass sie von vier Sperrstunden abgesehen zu jeder Ta- ges- und Nachtzeit und auch an den Wochenenden anliefern dürften. Jedoch gingen bereits jetzt spätabends und an den Wochenenden erhebliche Lärmimmissionen vom Landwirtschaftsbetrieb der Rekurrenten 1 aus, was sich mit dem Betrieb der Biogasanlage noch akzentuieren würde.