c) Mit Vernehmlassungen vom 28. Juni 2018 lassen C.__, beide W.___, (im Folgenden Rekursgegner 2) sowie E.___ (im Folgenden Rekursgegner 3), alle vertreten durch Dr. Markus Neff, Rechtsanwalt, St.Gallen, die kostenpflichtige Abweisung des Rekurses 1 beantragen. Die Forderung der Rekurrenten 1 nach ausgedehnteren Lieferzeiten bestätige ihre Befürchtungen, dass die im UVB ausgewiesenen Fahrten nicht stimmen könnten. Wäre tatsächlich von nur durchschnittlich 5,2 Fahrten pro Woche auszugehen, würden 3,5 Stunden pro Tag mehr als genügen. Im Bericht seien zudem insbesondere Leerfahrten nicht miteinberechnet und auch Teillieferungen sowie zusätzliche Abtransporte ausgeklammert worden.