Der zusätzliche Verkehr von rund 5,2 Fahrten pro Woche sei gering. Da die ZZ.___strasse auch Schulweg sei, müsse die Baubewilligung mit der Auflage verbunden werden, dass die rund sechs zusätzlichen Fahrten pro Woche ausserhalb der üblichen Schulwegzeiten durchgeführt würden. Alsdann verursache die Anlage auch keinen wahrnehmbaren Lärm oder sonstige Immissionen. Dass die Biogasanlage übermässige Immissionen im Sinn von Art. 684 ZGB verursachen soll, sei weder ersichtlich noch dargetan.