Im Fahrten-Rapport sind die Anzahl Fahrten pro Monat auszuweisen, an denen Biomasse transportiert wird. Zudem ist im Fahrten-Rapport aufzuzeigen, welche Mengen ab welchen Betrieb innerhalb der Fahrdistanz von in der Regel 15 km stammen, und welche Mengen (von in der Regel nichtlandwirtschaftlichen Co-Subs- traten) ab welchen Betrieben stammen, welche in der Regel eine Fahrdistanz von 50 km nicht überschreiten.