Die Anlieferung oder der Abtransport von Biomasse darf nur während den folgenden Blockzeiten erfolgen: von Montag bis Freitag, morgens von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr und nachmittags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Ausserhalb dieser Blockzeiten ist die Anlieferung oder der Abtransport von Biomasse für die Biogasanlage untersagt. 4.46 Fahrten-Rapport