e) Das dafür zuständige Amt für Umwelt des Kantons St.Gallen (AFU) beurteilte am 31. Januar 2018 die Einsprachen hinsichtlich Luftreinhaltung und Gewässerschutz. Die raumplanungsrechtliche Teilverfügung des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) datiert vom 12. Februar 2018, die Verfügung des Amtes für Umwelt und Energie des Kantons St.Gallen (AFUE, heute Amtes für Wasser und Energie, AWE) vom 15. Juni 2017. Mit Beschluss vom 24. April 2018 erliess der Gemeinderat Z.___ den Gesamtentscheid, wobei er die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Einsprachen nach Art.