d) Innert zeitgleicher Auflagefrist vom 17. bis 30. Mai 2016 in Z.___ und X.___ gingen 58 öffentlich- und privatrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben ein. Im Wesentlichen führten die Einsprecher aus, die Biogasanlage sei nicht zonenkonform. Die Anlage löse sodann einen unzulässigen Mehrverkehr aus und die Verkehrssicherheit könne nicht gewährleistet werden. Auch sonst verfüge das Vorhaben über keine genügende Erschliessung. Weiter seien die Vorschriften über den Geruch und Lärm verletzt, die temporäre Güllenleitung werde unzulässigerweise über eine Gewässerschutzzone geführt und durch die Anlage entstehe ein Kaltluftsee.