Er besteht aus Projektbeschrieb, Systemgrenzen und Relevanzmatrix, einer Beurteilung des Vorhabens bezüglich vorgesehener Massnahmen zum Schutz der Umwelt und der Auswirkungen durch den Betrieb der Anlage. In der Gesamtbeurteilung kommt der Bericht zum Schluss, dass in sämtlichen Umweltberichten die Anforderungen der Umweltgesetzgebung eingehalten und sich weder auf Grund des Baus noch durch den Betrieb der Biogasanlage Konflikte abzeichnen würden.