In der Biogasanlage sollen keine Kü- chen- und Speiseabfälle verarbeitet werden. Da die Vergärungsanlage auf eine Behandlungskapazität von mehr als 5'000 t Frischsubstrat ausgelegt ist, unterliegt sie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP; Art. 10a ff. des Bundesgesetzes über den Umweltschutz [SR 814.01;