b) Das Grundstück Nr. 001 wird über die 3 m breite ZY.___strasse, eine Gemeindestrasse 3. Klasse, erschlossen. Diese führt in die 5 m breit ausparzellierte, aber wesentlich schmaler ausgebaute ZZ.___strasse, ebenfalls eine Gemeindestrasse 3. Klasse. Auf der ZZ.___strasse gilt auf St.Galler Gebiet eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h, auf der Thurgauer Seite eine solche von 50 km/h. Zudem ist ein Verbot für Motorwagen und Motorräder mit dem Zusatz "Zubringerdienst sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr" signalisiert.