A. a) A.___ ist Eigentümer des 37'150 m2 grossen Grundstücks Nr. 67, Grundbuch Z.___, Regionales Grundbuchamt Y.___. Dieses ist mit dem Wohnhaus, den freistehenden Scheunen und den beiden Geflügelmastställen überbaut. Im Norden und Osten grenzt das Grundstück an das Gebiet des Kantons Thurgau an. Nach dem kantonalen Richtplan liegt es im Landschaftsschutzgebiet, nach der Schutzverordnung der Politischen Gemeinde Z.___ in der Landschaftsschutzzone bzw. zum Teil im Ortsbildschutzgebiet OS A sowie nach dem geltenden Zonenplan der Politischen Gemeinde Z.___ in der Landwirtschaftszone und somit ausserhalb der Bauzonen.