Konkret handelt es sich bei der Zufahrtstrasse um eine Verbindungs- und Erschliessungsstrasse in einem untergeordneten Netz ausserhalb des Siedlungsgebiets. Konkret ist die Strasse über eine lange Strecke zum Kreuzen zu schmal, unübersichtlich und wegen fehlender Ausweichstellen insbesondere mit Blick auf die konkrete Nutzung als häufig begangener Schul-, Wander- und Fahrradweg (auch in der Landwirtschaftszone) zu gefährlich für eine Belieferung einer Biogasanlage weit ausserhalb des Siedlungsgebiets. BDE 2020 Nr. 55 finden Sie im angehängten PDF-Dokument © Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/44 Kanton St.Gallen Baudepartement