Die zuständigen Behörden verfügen in diesem Sinn über einen grossen Ermessensspielraum. Mit Blick darauf ergeben sich die konkreten Anforderungen an die Zufahrt häufig aus technischen Normen, namentlich der Vereinigung Schweizerischer Strassen- und Verkehrsfachleute (sogenannte VSS-Normen), die grundsätzlich im Sinn einer Orientierungshilfe zu berücksichtigen sind. Konkret handelt es sich bei der Zufahrtstrasse um eine Verbindungs- und Erschliessungsstrasse in einem untergeordneten Netz ausserhalb des Siedlungsgebiets.