BDE 2020 Nr. 55 Art. 19 und 22 Abs. 1 RPG; Art. 67 Abs. 1 Bst. a PBG. Eine an sich zonenkonforme Biogasanlage in der Landwirtschaftszone kann nur bewilligt werden, wenn sie über eine hinreichende Erschliessung verfügt. Ob dafür die nötigen technischen Anforderungen erfüllt sind, hängt von zahlreichen Faktoren ab, die je nach Ort unterschiedlich sein können. Dazu gehören nicht nur die Besonderheit des Geländes und der Verlauf der Zufahrt (wie Breite, Länge, Belag, Gefälle), sondern auch deren Frequentierung. Die zuständigen Behörden verfügen in diesem Sinn über einen grossen Ermessensspielraum.