{"Signatur": "SG_KGN_999", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-06-30", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_999_18-2976---18-2977---_2020-06-30.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=108&type=1563347022&cHash=d4e6b658729e0091c41a9b638072b95c", "Checksum": "873d55aba1c06d8db6a003ba2099500f"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Sonstiges 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Sonstiges "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement Bau- und Umweltdepartement"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 22:12:08", "Checksum": "962ad1e35b8d24cc173e818c0db47ea4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Sonstiges 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068\n\nc) Die Biogasanlage ist auf die Verarbeitung von rund 5‘510 Jt.\n(Tonnen pro Jahr) ausgelegt: 1‘000 Jt. Rindergülle, 1‘400 Jt. Schweinegülle, 340 Jt. Kälbermist, 400 Jt. Hühnermist, 1‘000 Jt. Wasser,\n770 Jt. Co-Substrate aus der Landwirtschaft und 600 Jt. Co-Substrat\nbetriebsfremder Herkunft. Von der Gesamtmenge stammen gemäss\nBaugesuch rund 52 Prozent aus dem Betrieb des Gesuchstellers, 37\nProzent von benachbarten Landwirtschaftsbetrieben und elf Prozent\nsind betriebsfremder Herkunft. In der Biogasanlage sollen keine Kü-\nchen- und Speiseabfälle verarbeitet werden. Da die Vergärungsanlage\nauf eine Behandlungskapazität von mehr als 5'000 t Frischsubstrat\nausgelegt ist, unterliegt sie der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP;\nArt. 10a ff. des Bundesgesetzes über den Umweltschutz [SR 814.01;\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 5/43\nabgekürzt USG] in Verbindung mit Art. 1 und Nr. 21.2a des Anhangs\nder Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung [SR 814.011;\nabgekürzt UVPV]). Der Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) der\nSchweizer AG, Schwarzenbach, vom 30. März 2016 ist Teil des Baugesuchs. Er besteht aus Projektbeschrieb, Systemgrenzen und Relevanzmatrix, einer Beurteilung des Vorhabens bezüglich vorgesehener\nMassnahmen zum Schutz der Umwelt und der Auswirkungen durch\nden Betrieb der Anlage. In der Gesamtbeurteilung kommt der Bericht\nzum Schluss, dass in sämtlichen Umweltberichten die Anforderungen\nder Umweltgesetzgebung eingehalten und sich weder auf Grund des\nBaus noch durch den Betrieb der Biogasanlage Konflikte abzeichnen\nwürden.\n\nd) Innert zeitgleicher Auflagefrist vom 17. bis 30. Mai 2016 in Z.___\nund X.___ gingen 58 öffentlich- und privatrechtliche Einsprachen gegen das Bauvorhaben ein. Im Wesentlichen führten die Einsprecher\naus, die Biogasanlage sei nicht zonenkonform. Die Anlage löse sodann einen unzulässigen Mehrverkehr aus und die Verkehrssicherheit\nkönne nicht gewährleistet werden. Auch sonst verfüge das Vorhaben\nüber keine genügende Erschliessung. Weiter seien die Vorschriften\nüber den Geruch und Lärm verletzt, die temporäre Güllenleitung werde\nunzulässigerweise über eine Gewässerschutzzone geführt und durch\ndie Anlage entstehe ein Kaltluftsee.\n\ne) Das dafür zuständige Amt für Umwelt des Kantons St.Gallen\n(AFU) beurteilte am 31. Januar 2018 die Einsprachen hinsichtlich Luftreinhaltung und Gewässerschutz. Die raumplanungsrechtliche Teilverfügung des Amtes für Raumentwicklung und Geoinformation\n(AREG) datiert vom 12. Februar 2018, die Verfügung des Amtes für\nUmwelt und Energie des Kantons St.Gallen (AFUE, heute Amtes für\nWasser und Energie, AWE) vom 15. Juni 2017. Mit Beschluss vom\n24. April 2018 erliess der Gemeinderat Z.___ den Gesamtentscheid,\nwobei er die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Einsprachen\nnach Art. 684 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (SR 210; abgekürzt ZGB) kostenpflichtig abwies, soweit er darauf eintrat, die restlichen privatrechtlichen Einsprachen auf den Zivilrechtsweg verwies,\ndie Verfügungen des AFU, AWE und die Einspracheentscheide des\nAFU eröffnete und die Baubewilligung unter Bedingungen und Auflagen erteilte. Die Auflagen lauteten insbesondere wie folgt:\n\n4.45 Anlieferung oder Abtransport von Biomasse\n\nDie Anlieferung oder der Abtransport von Biomasse\ndarf nur während den folgenden Blockzeiten erfolgen:\nvon Montag bis Freitag, morgens von 09.00 Uhr bis\n11.00 Uhr und nachmittags von 14.00 Uhr bis 15.30\nUhr. Ausserhalb dieser Blockzeiten ist die Anlieferung\noder der Abtransport von Biomasse für die Biogasanlage untersagt.\n\n4.46 Fahrten-Rapport\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 6/43\nDie Gesuchsteller sind verpflichtet, der Gemeinde\nZ.___ jeweils innert fünf Tagen nach Monatsende unaufgefordert einen Fahrten-Rapport einzureichen. Im\nFahrten-Rapport sind die Anzahl Fahrten pro Monat\nauszuweisen, an denen Biomasse transportiert wird.\nZudem ist im Fahrten-Rapport aufzuzeigen, welche\nMengen ab welchen Betrieb innerhalb der Fahrdistanz\nvon in der Regel 15 km stammen, und welche Mengen\n(von in der Regel nichtlandwirtschaftlichen Co-Subs-\ntraten) ab welchen Betrieben stammen, welche in der\nRegel eine Fahrdistanz von 50 km nicht überschreiten.\n\n"}