{"Signatur": "SG_KGN_999", "Spider": "SG_Publikationen", "Datum": "2020-06-30", "PDF": {"Datei": "SG_Publikationen/SG_KGN_999_18-2976---18-2977---_2020-06-30.pdf", "URL": "https://publikationen.sg.ch/rechtsprechung-departemente-detail?tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bcontroller%5D=DownloadPdf&tx_diamjudicalsg_judicalpublicationpdf%5Bpublication%5D=108&type=1563347022&cHash=d4e6b658729e0091c41a9b638072b95c", "Checksum": "873d55aba1c06d8db6a003ba2099500f"}, "Scrapedate": "2024-05-27", "Num": ["18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "St.Gallen Sonstiges 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "St.Gallen Sonstiges "}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Saint-Gall  "}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "San Gallo  "}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Generalsekretariat Bau- und Umweltdepartement Bau- und Umweltdepartement"}], "ScrapyJob": "446973/74/22", "Zeit UTC": "27.05.2024 22:12:08", "Checksum": "962ad1e35b8d24cc173e818c0db47ea4", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid St.Gallen Sonstiges 30.06.2020 18-2976 / 18-2977 / 18-2979 / 18-3068\n\nA.\na) A.___ ist Eigentümer des 37'150 m2 grossen Grundstücks\nNr. 67, Grundbuch Z.___, Regionales Grundbuchamt Y.___. Dieses\nist mit dem Wohnhaus, den freistehenden Scheunen und den beiden\nGeflügelmastställen überbaut. Im Norden und Osten grenzt das\nGrundstück an das Gebiet des Kantons Thurgau an. Nach dem kantonalen Richtplan liegt es im Landschaftsschutzgebiet, nach der Schutzverordnung der Politischen Gemeinde Z.___ in der Landschaftsschutzzone bzw. zum Teil im Ortsbildschutzgebiet OS A sowie nach\ndem geltenden Zonenplan der Politischen Gemeinde Z.___ in der\nLandwirtschaftszone und somit ausserhalb der Bauzonen. Das Grundstück ist bis auf den Hofbereich als Fruchtfolgefläche ausgeschieden\n(gelbe Fläche). Der Hof von A.___ ist Teil eines Weilers, der aus vier\nWohnhäusern und neun landwirtschaftlich genutzten Gebäuden besteht.\n\nb) Das Grundstück Nr. 001 wird über die 3 m breite ZY.___strasse,\neine Gemeindestrasse 3. Klasse, erschlossen. Diese führt in die 5 m\nbreit ausparzellierte, aber wesentlich schmaler ausgebaute\nZZ.___strasse, ebenfalls eine Gemeindestrasse 3. Klasse. Auf der\nZZ.___strasse gilt auf St.Galler Gebiet eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h, auf der Thurgauer Seite eine solche von 50 km/h.\nZudem ist ein Verbot für Motorwagen und Motorräder mit dem Zusatz\n\"Zubringerdienst sowie land- und forstwirtschaftlicher Verkehr\" signalisiert. Entlang dieser Strasse führt ein offizieller Schul-, Wander- und\nVeloweg (lokale Wanderroute 1.041 St.Gallen-Arbon; kantonale Velorouten Bischofszell-Arbon 291 und Obstgarten-Route Nesslau-Arbon\n75). Auf der Thurgauer Seite führt die Strasse unter den Geleisen der\nSüdostbahn SOB durch, wobei die Höhe der Fahrzeuge auf 3,1 m begrenzt ist.\n\nc) A.___ führen den Landwirtschaftsbetrieb im Weiler ZZ.___ in einer Betriebsgemeinschaft mit B.___. Die Betriebsgemeinschaft umfasst eine landwirtschaftliche Nutzfläche von rund 40 ha und einen\nNutztierbestand von rund 121 Grossvieheinheiten (BVE). Zum Stammbetrieb in ZZ.___ gehören rund 24 ha (18 ha Eigenland).\n\nB.\na) In den Jahren 2012 bis 2015 reichten A.___ drei aufeinanderfolgende Gesuche für den Bau einer Biogasanlage ein, die östlich angrenzend an ihren Betrieb auf der Kantonsgrenze und damit sowohl\nim Kanton St.Gallen wie auch im Thurgau erstellt werden sollte. Dagegen gingen jeweils zahlreiche Einsprachen ein. Die Gesuche wurden\nin der Folge jeweils wieder zurückgezogen und überarbeitet.\n\nb) Mit dem vierten Baugesuch vom 16. April 2016 (Eingang bei der\nBaubehörde am 20. April 2016) beantragten A.___ bei den Baubehörden der beiden Standortgemeinden Z.___ und X.___ die Baubewilligung für die Erstellung einer landwirtschaftlichen Biogasanlage sowie\n\nEntscheid des Baudepartementes SG (Nr. 55/2020), Seite 4/43\nden Bau einer Zufahrtsstrasse auf den Grundstücken Nrn. 67 (Kanton\nSt.Gallen) und 153 (Kanton Thurgau, ebenfalls im Eigentum der Gesuchsteller), wobei die Zufahrt ausschliesslich auf der Thurgauer Seite\nverlaufen soll. Das Bauvolumen beträgt rund Fr. 2,4 Mio.\n\naa) Konkret handelt es sich um eine Nassvergärungsanlage, die neben landwirtschaftlichen Substarten wie Mist und Gülle auch Co-Sub-\nstrate aus der landwirtschaftlichen und lebensmittelverarbeitenden Industrie verarbeiten soll. Dabei ist geplant, das anfallende Biogas mittels Blockheizkraftwerken (BHKW) in elektrische Energie umzuwandeln und ins Stromnetz einzuspeisen. Die anfallende Wärme aus den\nBHKW soll einerseits für den Betrieb der Biogasanlage selbst verwendet und andererseits für die Beheizung des Pouletmastbetriebs und\ndes Wohnhauses auf dem Standortbetrieb genutzt werden. Die anfallenden Gärreste enthalten Nährstoffe, die in Form von Gülle in den\nnatürlichen Kreislauf eingebracht werden sollen. Vom benachbarten,\nin östlicher Richtung 300 m entfernt liegenden Schweinemastbetrieb\nsoll auf der Thurgauer Seite über eine jeweils temporär verlegte Leitung (Güllenschläuche, Verlegung vier bis sechs Mal pro Jahr)\nSchweinegülle zugeführt werden.\n\nbb) Die geplante Biogasanlage besteht aus einem Fermenter\n(ᴓ 16 m) mit Annahmetank, einem Nachgärer (ᴓ 16 m), zwei Fahrsilos\n(12,75 m x 35,25 m) sowie einem Betriebsgebäude (14,75 m x\n23,5 m), in dem die Substrathalle mit Separatorbox, der Trocknungsraum und der Maschinenunterstand untergebracht werden sollen. Zum\nAbschliessen der Substrathalle und der Separatorbox ist ein Rolltor\nvorgesehen. Die Beschickung mit Co-Substraten in den Fermenter erfolgt über den oberirdischen Dosierbunker in den unterirdischen Annahmetank. Neben dem Betriebsgebäude soll ein Standort für einen\nBiofilter freigehalten werden, der im Bedarfsfall erstellt werden könnte.\nDie BHKW sollen an den Schnitzelbunker beim Hühnerstall angebaut\nwerden. Die Wände des Betriebsgebäudes sollen in Sichtbeton erstellt\nund mit brauner Holzverschalung verkleidet werden. Die Rundbehälter\nsind mit einer Verkleidung aus braunen Profilblechen und Eternit geplant und die Gasspeichermembrane sollen grün abgedeckt werden.\nDas anfallende Aushubmaterial soll teils im Bereich der geplanten Biogasanlage für die Geländeanpassung verwertet werden.\n\n"}