Der Rekurrent bringt diesbezüglich allerdings nichts vor. Es ist denn auch nicht ohne weiteres ersichtlich, wie seine Interessen, allen voran die Bewirtschaftung des landwirtschaftlich genutzten Grundstücks im Berggebiet von M.___, mit einer Hecke am entsprechenden Standort über Gebühr erschwert würden. Am Augenschein wurde festgestellt, dass das Grundstück von Norden her hangabwärts vor dem Bereich der Hecke steil abfällt, was auch aus dem nachfolgendem Ausschnitt aus der Karte mit den Höhenkurven und dem darin grün eingezeichneten Schutzobjekt H17 entnommen werden kann. Höhenkurven, Quelle: geoportal.ch