Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 80/2020), Seite 7/10 2.2 Bei einer Gegenüberstellung der beiden Orthofotos aus den Jahren 1996 und 2013 (diese wurden auch im Augenscheinprotokoll aufgeführt und sind unter www.geoportal.ch einsehbar) ergibt sich, dass bereits im Zeitpunkt des Erlasses der Schutzverordnung vom 22. April 1997 eine durchgehende Bestockung im fraglichen Bereich des Grundstücks Nr. 001 vorhanden war und diese vor allem im östlichen Bereich (hangaufwärts) bis ins Jahr 2013 abgenommen hat. Auf dem Orthofoto 2013 ist keine durchgehende Bestockung mehr in der vormaligen Form eines Halbkreises zu erkennen.