Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 80/2020), Seite 6/10 Biotopen wie Hecken, die eine ausgleichende Funktion im Naturhaushalt erfüllen oder besonders günstige Voraussetzungen für Lebensgemeinschaften aufweisen, als Massnahmen zur Erhaltung von Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Der in Art. 18b Abs. 1 NHG verankerte Schutz von Biotopen von regionaler und lokaler Bedeutung ist nach der Rechtsprechung (statt vieler: BGE 121 II 161 Erw. 2b) eine vom Bund den Kantonen übertragene Bundesaufgabe. Gleichwohl wird nicht jede Hecke vom Bundesrecht erfasst. Die Formulierung "Erhaltung genügend grosser Lebensräume" in Art.