F. Am 12. August 2019 fasste der Gemeinderat Z.___ einen Beschluss über einige Änderungen zur revidierten Schutzverordnung. Die öffentliche Auflage erfolgte vom 16. September bis 15. Oktober 2019. Das Schutzobjekt H17 war nicht Gegenstand der Änderungen. Das Rekursverfahren wurde anschliessend bis zur rechtskräftigen Erledigung der Einsprachen gegen die Änderungen zur revidierten Schutzverordnung sistiert. G. Auf die weiteren Ausführungen der Verfahrensbeteiligten in den vorgenannten Eingaben wird – soweit erforderlich – in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen