E. a) Das Baudepartement führte am 4. April 2019 in Anwesenheit von Vertretern der Vorinstanz und eines Mitarbeiters des ANJF einen Augenschein durch. Der Rekurrent blieb dem Augenschein fern. b) Der Rekurrent äusserte sich in der Folge nicht zum Augenscheinprotokoll. Mit Schreiben vom 15. Mai 2019 wurde ihm mitgeteilt, dass der Rekurs voraussichtlich keine Aussicht auf Erfolg habe. Gleichzeitig wurde ihm Gelegenheit geboten, den Rückzug des Rekurses zu erklären. Hiervon hat er keinen Gebrauch gemacht.