c) Im Rahmen der koordinierten Vernehmlassung vom 1. Dezember 2018 führt das AREG im Wesentlichen aus, die Revision der Schutzverordnung sei angezeigt, weil diese mittlerweile rund 20 Jahre alt sei. Wegen der sachlichen Zuständigkeit sei das Amt für Natur, Jagd und Fischerei (ANJF) für die Vernehmlassung beigezogen worden. Nach Auffassung des ANJF sei die Schutzwürdigkeit der Hecke gegeben. Überdies würden die Luftbilder zeigen, dass die Hecke nachweislich mit den im neuen Schutzplan eingetragenen Abmessungen bis in das Jahr 2004 vorhanden gewesen sei. Die zwischenzeitlich vorgenommene Fällung von Bäumen sei ohne Bewilligung erfolgt.