D. a) Mit Vernehmlassung vom 28. Februar 2018 beantragt die Vorinstanz den Rekurs abzuweisen. Zur Begründung wird geltend gemacht, das Schutzobjekt H12 sei nicht Gegenstand des angefochtenen Entscheids gewesen und könne somit nicht Gegenstand des Rekursverfahrens sein. Bei der Hecke, Schutzobjekt H17, handle es sich um ein rechtskräftig ausgeschiedenes Schutzobjekt, deren Lage gemäss Planungsbericht zur revidierten Schutzverordnung aufgrund einer Plandifferenz korrigiert worden sei.