Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 80/2020), Seite 3/10 c) Mit Beschluss vom 4. Dezember 2017 wies der Gemeinderat Z.___ die Einsprache von A.___ ab. Er hielt fest, dass es sich beim Schutzobjekt H17 um eine 56 m lange Niederhecke handle, die bereits mit der geltenden Schutzverordnung rechtskräftig als Schutzobjekt ausgeschieden sei. Ein Orthofoto aus dem Jahr 1996 zeige das Vorhandensein der Hecke zum Zeitpunkt ihrer Ausscheidung als Schutzobjekt. Dementsprechend sei die Behauptung falsch, wonach seit fünfzig Jahren keine Hecke mit dem im Inventar aufgeführten Ausmass bestehe. Die Verantwortung für den geltend gemachten schlechten Zustand trage der Einsprecher.