Im Plan zur revidierten Schutzverordnung wurde die Lage des Schutzobjekts H17 folgendermassen eingezeichnet: Ausschnitt aus dem Plan zur Schutzverordnung vom 17. Juli 2017 b) Die öffentliche Auflage der Schutzverordnung erfolgte vom 15. August bis 13. September 2017. Während der Auflagefrist erhob A.___ Einsprache gegen die Aufnahme des Schutzobjekts H17. Zur Begründung machte er im Wesentlichen geltend, die im Schutzplan eingezeichnete Hecke habe es nie gegeben. Vereinzelt vorzufindendes Niedergehölz in Abständen von 10 – 20 m stelle keine Hecke dar, so dass diese die entsprechende Bezeichnung nicht verdiene.