Entscheid des Baudepartementes SG (Nr. 80/2020), Seite 2/10 B. a) Am 17. Juli 2017 erliess der Gemeinderat Z.___ eine revidierte Schutzverordnung samt Inventar der schützenswerten Natur- und Landschaftsschutzobjekte und dem Plan zur revidierten Schutzverordnung. Die vorstehend erwähnte Hecke wurde im Anhang zur revidierten Schutzverordnung weiterhin im Verzeichnis der Hecken, Feld- und Ufergehölze als Schutzobjekt H17 mit dem Objektbeschrieb "Niederhecke entlang Rand zum Bacheinschnitt" erfasst. Im Inventar der schützenswerten Natur- und Landschaftsschutzobjekte finden sich auf S. 73 folgende Angaben: