Die Einstufung einer Hecke als Schutzobjekt wurde bejaht, weil diese bereits in einem früheren Zeitpunkt als Schutzobjekt ausgeschieden wurde und der Rekurrent in den vergangenen Jahren mit einer Ausholzung dazu beigetragen hat, dass diese heute nicht mehr im früheren Umfang vorhanden ist (Erw. 2). Die Erhaltung einer Hecke als ökologisch wertvoller Lebensraum steht im öffentlichen Interesse, zumal die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Grundstücks dadurch nicht erschwert wird (Erw. 3). BDE 2020 Nr. 80 finden Sie im angehängten PDF-Dokument © Kanton St.Gallen 2024 Seite 1/11 Kanton St.Gallen Baudepartement